Urkunde, 1524 Mai 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Martin Sutzell von Mergetheym, Amtmann zu Grunsfellt, Philips von Riedernn, Amtmann zu Lawden, Friederich von Seldeneck, Aßmus Grunßfelder, Keller zu Bischoffsheym, Conradt Adeltzheymer, Keller zu Lawden, Johann Bruckmuller, Keller zu Grunßfellt, und Hanß Ottenwaldt, Zentgraf zu Bischoffsheym, beurkunden, dass zwischen den Hofleuten des Fronhofs zu Rinderfellt einerseits und den u. g. Hubenern zu Boppenhausen andererseits Streitigkeiten bestanden wegen etlicher Gülten, Zinsen und Zehnten, die die Hubener zu Boppenhausen in den Hof zu Rinderfellt jährlich zu entrichten hatten, wegen welcher Streitigkeiten die Hubener den Hofleuten ihre "infelle" und die Hofleute ihrerseits dem Stift S. Peter u. Alexander zu Aschaffenburgk, dem der Hof zu Rinderfellt gehört, die gebührliche Gült und Zinsen vorenthalten hatten etliche Jahre. Auf Ersuchen des Stifts und der beiden Parteien hätten sie sich der Sache angenommen und treffen daher entsprechende Entscheidungen.